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   BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82   

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https://dejure.org/1984,17394
BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82 (https://dejure.org/1984,17394)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1984 - 2 AZR 606/82 (https://dejure.org/1984,17394)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 606/82 (https://dejure.org/1984,17394)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 138/82

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    1. Wie allgemein anerkannt ist (BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 223/81 - und BAG Urteil vom 2. November 1982 - 7 AZR 517/80 beide nicht veröffentlicht und das Senatsurteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 138/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), sind Befristungen im Hinblick auf krankheits- und mutterschaftsbedingte Vertretungsfälle zulässig.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 8. September 1983 (aaO) bereits ausführlich begründet .

    Das so begründete Vertretungsbedürfnis ist zu abstrakt um schrieben, weil es die jeweiligen konkreten Vertretungsfälle nicht nach Schultypen, Fächerkombinationen und Dienststellen aufgegliedert aufführt (vgl. Senatsurteil vom 8. September 1983, aaO).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (zuletzt BAG 37» 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    a) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 10, 65, 70 ff. s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat die von ihm aufgestellten Grundsätze zur Befristungskontrolle aus der objektiven Umgehungsmöglichkeit des Kündigungsschutzes abgeleitet.

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (zuletzt BAG 37» 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    b) Dieser zu allgemein gehaltene Vortrag, verbunden mit der Behauptung, das beklagte Land halte keine ausreichende Personal reserve vor, kann zusätzlich aus den Erwägungen den Sachlichen Grund für die konkrete Vertretung nicht verdrängen, die den Senat in den Grundsatzurteilen vom 14. Januar 1982 bewogen haben, in jenen Fällen einen sachlichen Grund für die Befristung nicht an zuerkennen (BAG 37, 283 und BAG 37, 305).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    b) Dieser zu allgemein gehaltene Vortrag, verbunden mit der Behauptung, das beklagte Land halte keine ausreichende Personal reserve vor, kann zusätzlich aus den Erwägungen den Sachlichen Grund für die konkrete Vertretung nicht verdrängen, die den Senat in den Grundsatzurteilen vom 14. Januar 1982 bewogen haben, in jenen Fällen einen sachlichen Grund für die Befristung nicht an zuerkennen (BAG 37, 283 und BAG 37, 305).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    Den Betrieben entsprechen im Bereich der Verwaltungen die Dienststellen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2 b KSchG und §§ 2, 6 BPersVG; ebenso auch BAG 3, 155 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 223/81
    Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    1. Wie allgemein anerkannt ist (BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 223/81 - und BAG Urteil vom 2. November 1982 - 7 AZR 517/80 beide nicht veröffentlicht und das Senatsurteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 138/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), sind Befristungen im Hinblick auf krankheits- und mutterschaftsbedingte Vertretungsfälle zulässig.
  • BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    So hat er z.B. in den Urteilen vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 272 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - (BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und zuletzt in dem Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 606/82 - (nicht veröffentlicht) unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 (aaO) ausgeführt, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß bei Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages sachliche Gründe gefehlt haben.
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